In diesem Artikel
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Zuganbieter sind aus betrieblichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt manchmal gezwungen, ihre Fahrpläne zu ändern.
Wenn Ihre Buchung von einer Änderung betroffen ist, werden Sie vom Zuganbieter informiert und dieser wird Ihnen mitteilen, wie Sie vorgehen müssen, um die für Sie am besten geeignete verfügbare Option zu finden. Bei vielen dieser Änderungen handelt es sich um geringfügige Fahrplanänderungen, die keiner Bestätigung durch den Fahrgast bedürfen.
Falls diese Änderung Ihre Hotelunterkunft betrifft, wenden Sie sich bitte mit den neuen, in der E-Mail enthaltenen Angaben direkt an das Hotel.
Entschädigung bei Verspätungen
Wenn sich Ihre Reise erheblich verspätet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung 2021/782 haben Fahrgäste je nach Dauer der Verspätung Anspruch auf eine Rückerstattung:
- 25 % des Ticketpreises bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten.
- 50 % des Ticketpreises bei Verspätungen von 120 Minuten oder mehr.
Die Entschädigungsregelungen können je nach Zuganbieter variieren. Prüfen Sie daher unbedingt die spezifischen Bedingungen Ihres Tickets. Sie sollten sich direkt an den Zuganbieter wenden, um einen Entschädigungsantrag zu stellen.
Meine Zugfahrt wird als Teil eines Reisepakets storniert
Bitte beachten Sie, dass Ihre Zugreise, wenn sie Teil eines Reisepakets (Zug + Hotel) ist, durch die Richtlinie (EU) 2015/2302 geschützt ist. Im Falle der Stornierung eines wesentlichen Teils Ihres Reisepakets bietet diese Richtlinie besonderen Schutz in Bezug auf alternative Regelungen oder Rückerstattungen. Wir werden Sie in solchen Fällen kontaktieren und Ihnen Anweisungen für das weitere Vorgehen geben.